14.01.2022
In seiner zweiten Sitzung hat der Untersuchungsausschuss auf Basis der von der Regierung vorgelegten Aktenlisten die Beiziehung der Verwaltungs- und Gerichtsakten beschlossen. Bis zum 21. Januar müssen die Ministerien die angeforderten Akten nun übermitteln. Teilweise stehen die Akten unter besonderer Geheimhaltung und dürfen nur in gesicherten Räumen ohne Möglichkeit zur Anfertigung von Kopien eingesehen werden. Dies betrifft insbesondere laufende staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren.
Anders als der Bund und viele andere Bundesländer hat Bayern bis heute kein Informationsfreiheitsgesetz bzw. Transparenzgesetz. Im Gegensatz zu NRW mussten deshalb bisher keine Akten zu den skandalösen Maskengeschäften von Tandler, Sauter und Co. veröffentlicht werden. Die zahlreichen parlamentarischen Anfragen wurden häufig nur ausweichend beantwortet. Der Untersuchungsausschuss startet mit dem Aktenstudium daher bei null. Wir werden weiter dafür kämpfen, dass auch Bayern endlich ein Informationsfreiheitsgesetz bekommt. Das Handeln der Verwaltung muss für alle Bürger*innen transparenter und nachvollziehbarer werden.
Für Anfang Februar ist bereits der erste Sachverständige geladen: Professor Martin Burgi von der Ludwig-Maximilians-Universität München wird Antworten geben zum Vergaberecht und erklären, was sich zu Pandemiezeiten geändert hatte. Mitte bis Ende Februar soll dann eine erste Zeugenliste beschlossen werden. Auf Basis dieser Liste beginnen im Laufe des März die Zeugenvernehmungen.
Foto: Stefan Obermeier, Bildarchiv Landtag
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