Bedarf an Masken ab April 2020 selbst gedeckt

Es waren an diesem Freitag die ersten 4 Zeugen geladen. Aus des Reihen des Bayerischen Roten Kreuzes, der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns, des Rettungszweckverbands München und des THW wurden die Zeugen nach Ihren Wahrnehmungen über das Verfahren der Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung in den ersten Monaten der Pandemie gefragt.

Der Katastrophenfall in Bayern wurde am 16. März 2020 ausgerufen und endete nach kurzfristiger Ankündigung des Ministerpräsidenten am 16. Juni 2020. In dieser Zeit wurde die dringend benötigte Schutzausrüstung für Krankenhäuser, Arztpraxen, Rettungsdienste, Pflegeheime, Behindertenwerkstätten, etc. zentral durch das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege unter Leitung der Ministerin Melanie Huml beschafft.

Der Landesgeschäftsführer des BRK, Leonard Stärk, und der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern, Dr. Wolfgang Krombholz, sagten jeweils aus, dass sie neben der zentralen Beschaffung des Gesundheitsministeriums eigene Beschaffungsstrukturen für Schutzausrüstung aufbauten, die ab April 2020 80 Prozent des Bedarfs des BRK und den Gesamtbedarf der 20.000 bayerischen Arztpraxen decken konnten. Beide überraschten den Untersuchungsausschuss mit der Mitteilung, dass sie günstiger einkauften als der Freistaat. Dabei hielt die KVB laut Krombholz, stets drei Kriterien ein: FFP2-Masken durften nicht teurer als acht Euro sein. Vorkassengeschäfte wie die Schweizer Firma „Emix Trading“ sie unter anderem mit dem bayerischen Gesundheitsministerium machte, schloss die KVB grundsätzlich aus, und es mussten stets sämtliche Prüfzertifikate vorliegen.

Das Technische Hilfswerk war bei der Zentralbeschaffung des Bundes und Bayerns mit der Lagerung in mehreren Hallen und mit der Verteilung betraut. Dazu hörte der Untersuchungsausschuss den Chef des THW für Bayern, Dr. Fritz-Helge Voß, der schilderte, wie die Schutzausrüstung angenommen, gelagert und weiterverteilt wurde. Mit der Prüfung der Ware war das THW, laut Voß, ausdrücklich nicht betraut.

In der 6. Sitzung des UA-Maske wurde die zweite Zeugenliste beschlossen. Damit hört der Untersuchungsausschuss Maske nun insgesamt 60 Zeugen zu den Themenkomplexen Andrea Tandler und ihre Einflussnahme auf den Geschäftsabschluss mit der Schweizer EMIX Trading GmbH und der Vermittlung von Alfred Sauter und Dr. Georg Nüßlein von Beschaffungsvorgängen des Freistaats mit der Lomotex GmbH & Co. KG.

Weitere Beschlüsse betreffen die gemeldeten Nebeneinkünfte von Sauter und Nüßlein. Hier erfolgt eine Abfrage des Untersuchungsausschusses.

© dpa-Bildfunk/Sven Hoppe

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