Spiegel: BGH-Beschluss zu Maskendeals

Recht muss Recht werden

Ein Kommentar von Dietmar Hipp

Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass Abgeordnete sich nicht strafbar machen, wenn sie sich außerhalb parlamentarischer Tätigkeit bestechen lassen. Das muss der Gesetzgeber dringend ändern – denn es widerspricht internationalem Recht.

Eigentlich ist die Sache klar: »Missbräuchliche Einflussnahme« auf behördliche Entscheidungen soll unter Strafe stehen – und zwar dann, wenn etwa ein Politiker gegen Geld seine Autorität oder seine Kontakte nutzt, um von einer Behörde einen ungerechtfertigten Vorteil für den Anstifter zu erlangen. Wenn ein Abgeordneter beispielsweise von einem befreundeten Unternehmer fürstlich dafür entlohnt wird, dessen FFP2-Masken ans jeweilige Gesundheitsministerium zu vermitteln.

Die Strafbarkeit einer solchen »missbräuchlichen Einflussnahme« ist in zwei internationalen Verträgen vorgesehen, dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption  und dem Strafrechtsübereinkommen über Korruption des Europarates . Beide Abkommen hat die Bundesrepublik ratifiziert, das erstgenannte 2014, das zweitgenannte 2016.

Danach käme sowohl eine Strafbarkeit des Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein als auch des Landtagsabgeordneten Alfred Sauter (beide CSU) ernstlich in Betracht. Beide hatten in der ersten Phase der Coronapandemie Masken an die Bundesregierung und die bayerische Staatsregierung vermitteltet – und dafür üppige Provisionen erhalten: Eine GmbH, deren Geschäftsführer Nüßlein ist, bekam 660.000 Euro überwiesen; eine Firma, auf die Sauter maßgeblichen Einfluss hat, sogar mehr als 1,2 Millionen Euro. Zwei Privatunternehmer waren Anfang März 2020 an die ihnen persönlich bekannten Nüßlein und Sauter herangetreten, mit dem Ansinnen, wie es der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt formulierte, »gegen Entgelt ihre Autorität und ihren Einfluss als Bundes- bzw. Landtagsabgeordneter einzusetzen«, damit die Behörden die dringend benötigte Ware von ihnen oder mit ihnen kooperierenden Unternehmen erwerben.

Mehr dazu: BGH-Urteil zu Maskendeals: Recht muss Recht werden – Kommentar – DER SPIEGEL

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