Georg Nüßlein und Georg Sauter haben zwar vor Gericht erfolgreich durchgesetzt, dass das Geld, das sie mutmaßlich aus Vermittlungsgeschäften mit Schutzmasken zu Beginn der Pandemie verdient hatten, jetzt auf ihren Konten bleiben kann.
Auch sind die beiden ehemaligen CSU-Abgeordneten – Nüßlein im Bundestag, Sauter im Landtag – vom Vorwurf der Bestechlichkeit endgültig befreit.
Aber nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Mittwoch will die Ampel-Koalition nun das Strafgesetzbuch zügig reformieren, dass Politiker wie Nüßlein und Sauter künftig nicht mehr straffrei davonkommen.
Der BGH hatte entschieden, dass der Paragraph 108 des Strafgesetzbuches in seiner geltenden Formulierung nicht ausreicht, um Sauter und Nüßlein überhaupt anklagen zu können.
Zuvor hatte auch das Oberlandesgericht München schon so geurteilt. Zwar hatten die beiden Abgeordneten – so der Vorwurf der Ermittlungsbehörden – ihre Positionen und ihren Einfluss als Politiker geltend gemacht bei den Maskenbeschaffungen.
Aber Bestechlichkeit sahen die Richter darin nicht, weil das Gesetz ihrer Ansicht nach das konkrete Vorgehen der Politiker nicht umfasst. Sauter und Nüßlein hätten sich demnach nur strafbar gemacht, wenn sie „bei Wahrnehmung ihres Mandats“ ihre Position missbraucht und Geld angenommen hätten.
Das aber lag nach dem BGH-Urteil nicht vor. Sauter und Nüsslein hätten, als sie die mit Provisionen entlohnten Vermittlungsleistungen erbrachten, „nicht ihr Mandat im Sinne des Strafgesetzbuches“ wahrgenommen. Vereinfacht gesagt: Sie hatten praktisch außerparlamentarisch agiert und nicht im Rahmen parlamentarischer Arbeit.
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