Die über Alfred Sauter und über Andrea Tandler angeschafften Masken waren nicht nur überteuert, sondern hätten so nicht in Verkehr gebracht werden dürfen, so das Fazit der Gutachter.
In dem am 10.02.2022 vom Untersuchungsausschuss gefassten Beschluss Nr. 19 wurde das ift Rosenheim beauftragt, ein Gutachten über die von Lomotex und EMIX beschafften Masken. Das Ergebnis wurde in der 33. Sitzung am 24.10.2022 nun vorgestellt.
Zur Frage 1, ob die Zertifizierungen und Nachweise die Anforderungen erfüllt haben, um 2020 durch den Freistaat Bayern in Verkehr gebracht zu werden. Die Antwort des Gutachtens dazu: Mit den geprüften Zertifizierungen und Nachweisen hätten die angeschafften Masken nicht in Verkehr gebracht werden dürfen.
Frage 2 beschäftigte sich mit dem Zusammenspiel der Lieferungen mit den vorgelegten Zertifikaten und Nachweisen. Auch hier kommt das Gutachten zu dem Fazit, dass die Masken mit den vorgelegten Zertifizierungen und Nachweisen nicht hätten in Verkehr gebracht werden dürfen.
Frage 3, ob die von Emix uns Lomotex gelieferten Masken hinter dem geschuldeten Standard zurückblieben, bejahte das Gutachten.
Frage 4 beschäftigte sich mit der Zertifizierungsstelle, die angegeben war und der Übereinstimmung mit den gelieferten Masken. Das Gutachten kam zu dem Schluss, dass die Übereinstimmung nur teilweise gegeben war.
Die Antwort auf Frage 5 schließlich offenbart die sachliche Überforderung des Gesundheitsministeriums mit der Feststellung, dass die Abweichung der Nachweise und Zertifizierungen bei sachverständiger Würdigung nicht plausibel erscheinen konnten.
Frage 6 Schließlich richtet sich nach den von dem Institut untersuchten FFP 3 Masken von Lomotex, die nicht der Klassifizierung entsprachen und lediglich als Staubschutz hätten eingesetzt werden können.
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